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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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§1 Anmeldung

Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung vor dem ersten Kurstermin erforderlich. Sie können die Anmeldung über unsere Webseite, telefonisch, persönlich, schriftlich oder per Fax vornehmen. Durch ihre Anmeldung erkennen die Teilnehmer/-innen die Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Leipzig an. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes. Für Teilnehmer/-innen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Einwilligung der/des Sorgeberechtigten (gesetzliche Vertreter) erforderlich.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen werden nur unter Angabe der eigenen Adresse verbindlich bearbeitet. Es erfolgt eine Benachrichtigung, wenn der Kurs ausfallen sollte, bereits belegt ist oder Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind.

Kostenübernahmen durch den Arbeitgeber oder Dritte sind nur mit rechtsverbindlicher Erklärung möglich.

Für Teilnahmen an Online-Kursen in der vhs.cloud gilt, dass sich Teilnehmer/-innen spätestens 30 Minuten vor dem ersten Kurstermin in den Kursraum in der vhs.cloud einschreiben müssen, sofern dieser synchron stattfindet, um eine rechtzeitige Bestätigung durch die Kursleitung zu garantieren. Bei Nutzung von Zoom in Online-Kursen ist eine Einwahl vor dem Start des Kurstermins erforderlich, um eine Bestätigung durch die Kursleitung zu garantieren.

Ein verspätetes Einschreiben in den Kursraum in der vhs.cloud bzw. eine verspätete Einwahl in ein Zoom-Meeting sind kein Grund für die Erstattung des Kursentgeltes.

§2 Allgemeine Grundsätze der Entgelterhebung

Für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule werden Entgelte entsprechend der „Entgeltordnung für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig“, erhoben. Die Entgelte beziehen sich in der Berechnung auf eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Für erhöhte Aufwendungen bzw. Einzelkosten wie Miete, Raumausstattung, Technik, Lehr- und Lernmittel, Honorare, Reisekosten, Imbiss usw. und in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl kann das Entgelt kostendeckend festgesetzt werden. Anfallende Materialkosten können auch separat erhoben werden.

§3 Fälligkeit und Bezahlung der Entgelte

Die Entgelte werden mit Kursbeginn fällig. Als Zahlungsarten werden Lastschrift, Bar-, EC-Karten- / Kreditkarten-Zahlung sowie giropay (nur online) akzeptiert. Abbuchungen erfolgen nach Kursbeginn. Für das Lastschriftverfahren ist die rechtzeitige Mandatserteilung an die Volkshochschule Leipzig erforderlich. Firmen und Institutionen erhalten eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

§4 Ermäßigung

Ermäßigungen auf das Regelentgelt werden gewährt, wenn das Regelentgelt je Veranstaltung mindestens 10 Euro beträgt und der Ermäßigungsgrund zum Zeitpunkt des Kursbeginns gegeben ist und nachgewiesen wurde.

Ermäßigungen i.H.v. 50 % auf das Regelentgelt erhalten Inhaber/-innen des Leipzig-Passes, Kinder (bis zum Schuleintritt), Schüler/-innen, Auszubildende, Direktstudent/-innen, Au Pairs, Teilnehmer/-innen am Freiwilligen sozialen, ökologischen oder europäischen Jahr, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. Es kommt nur eine Ermäßigungsart zur Anwendung.

Es wird keine Ermäßigung gewährt für Studienreisen, Exkursionen, Prüfungen und Kurse mit Kooperationspartnern sowie für zusätzlich anfallende Kosten wie Lehrmaterialien, Materialkosten, Lebensmittel und Imbiss.

Der Ermäßigungsanspruch muss mit der Anmeldung, spätestens bis Kursbeginn unter gleichzeitigem Nachweis der Berechtigung, geltend gemacht werden. Die Belege zur Berechtigung der Ermäßigung können am Service-Punkt der Volkshochschule vorgelegt oder als Fotokopie (keine Originale) mit der Anmeldung an die Volkshochschule per Post bzw. E-Mail gesandt werden. Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Ermäßigung nicht möglich ist.

§5 Rücktritt, Erstattung, zusätzliche Kosten, Fristen

  1. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt (z. B. wegen zu geringer Beteiligung). Weitergehende Ansprüche an die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
  2. Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des Kursentgeltes als Stornokosten zu zahlen. Bei Rücktritt ab Tag des Kursbeginns ist das volle Entgelt zu zahlen. Der Volkshochschule bereits entstandene Kosten wie für Lehrmaterialien, Lebensmittel, Imbiss, Fahrkarten, Materialkosten u. a. werden nicht erstattet bzw. storniert. Rücktritte gemäß den oben genannten Bedingungen sind in jedem Falle schriftlich gegenüber der Volkshochschule zu erklären. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung oder eine mündliche Benachrichtigung gelten nicht als Rücktritt. Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs bei der Volkshochschule maßgeblich.
  3. Für mehrsemestrige Kurse gilt: Bei Rücktritt innerhalb von einem Monat vor Veranstaltungsbeginn werden Stornokosten i. H. von 50 % des Kursentgelts erhoben. Der Rücktritt von einem laufenden mehrsemestrigen Kurs ist nur mit Wirkung zum Semesterende möglich.
  4. Bei anderen Veranstaltungen (Reisen, Wochenendseminare mit Übernachtung, Tagesfahrten, Prüfungen und Angebote in Zusammenarbeit mit Partnern) gelten unterschiedliche Fristen und Stornokosten, über die im Informationstext des Kurses gesondert informiert wird. Bei Tagesfahrten ist ein regulärer Rücktritt nur bis zum Anmeldeschluss, der in der Kursankündigung angegeben ist, möglich. Bei verspätetem Rücktritt bzw. Nichtteilnahme sind die Fahrtkosten sowie in Einzelfällen vereinbarte Zusatzkosten gleichwohl in voller Höhe zu entrichten. Das Kursentgelt wird in begründeten Fällen dann nicht erhoben, wenn der/die Teilnehmer/-innen unter Darlegung der Gründe der Volkshochschule schriftlich bis 14 Tage vor Kursbeginn (Eingang bei der Volkshochschule) den Rücktritt erklärt. Bei Rücktritt in begründeten Fällen innerhalb der 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % des Kursentgeltes als Stornokosten erhoben.
  5. Für §5, 2. und 4., gilt: Es ist möglich, eine von dem/der zurücktretenden Teilnehmer/-in geworbene Ersatzperson zu stellen. Mit deren verbindlicher Anmeldung in der Volkshochschule entfallen die Stornokosten für den Zurücktretenden.

§6 Bescheinigungen und Nachweise

Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate für Kurse, in denen diese nicht Bestandteil des Kursentgeltes sind, können auf Wunsch ausgestellt werden. Die zu entrichtenden Entgelte werden nach dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) festgesetzt und erhoben. Dies gilt auch für Archivauskünfte. Sie können nicht ermäßigt werden.

§7 Allgemeine Bestimmungen

Die Bestimmungen der § 4, 5 und 6 finden keine Anwendung auf Weiterbildungsveranstaltungen, deren Einzelkosten verursachungsgerecht abgerechnet werden, wie Firmenkurse, Projekte und Maßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

§8 Teilnehmerzahl und -voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist eine festgelegte Teilnehmerzahl. Diese kann unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte unterschritten werden. In diesem Fall kann die Volkshochschule den angemeldeten Teilnehmer/-innen den Kurs zu veränderten Bedingungen anbieten. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Volkshochschule behält sich vor, im Interesse des Lernerfolgs die Höchstzahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen festzulegen. Die Teilnahme an Veranstaltungen kann von bestimmten Vorkenntnissen oder Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

§9 Abweichungen von ausgeschriebenen
Veranstaltungsdaten

Ausgefallene Unterrichtsstunden werden in der Regel in Absprache mit den Teilnehmer/-innen nachgeholt. Aus organisatorischen Gründen sind Termin- und Ortsänderungen möglich. Darüber werden die Teilnehmer/-innen informiert. Die Volkshochschule behält sich vor, statt der angekündigten Kursleiter/-innen andere qualifizierte Kursleiter/-innen einzusetzen.

§10 Haftung bei auftretenden Schäden

Die Volkshochschule Leipzig übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlust, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Sie übernimmt auch keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl an persönlichen Gegenständen, Kleidung und Unterrichtsmaterialien der Teilnehmer/-innen.

Die Teilnehmer/-innen haften für die infolge ihres Verhaltens der Volkshochschule zugefügten Schäden.

§11 Hausordnungen

Die Volkshochschule Leipzig ist in den meisten von ihr genutzten Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung sowie die der Hauptgeschäftsstelle, Löhrstraße 3 - 7, sind zu beachten. Sie wird zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Volkshochschule ist nicht gestattet.

§12 Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Kursteilnehmer/-innen werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Volkshochschule Leipzig gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Kursteilnehmer/-innen ihr Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Die Verwendung von Daten der Kursteilnehmer/-innen für  Werbemaßnahmen der Volkshochschule Leipzig bedarf einer gesonderten Zustimmungserklärung. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

§13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Leipzig.

Stand 12. November 2021